Rechtsanwaltskanzlei
Ostrop, Jentsch & Camerer
Kanzlei für Aufenthaltsrecht
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Sozialrecht
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei bei den besonderen Probleme von Ausländerinnen und Ausländern bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen wie Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter oder der ARGE (Hartz IV / ALG II), Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB XII oder dem AsylbLG (Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz), Kindergeld, Erziehungsgeld und Elterngeld, Unterhaltsvorschussleistungen (UVG), BAFöG etc.
Häufig entscheidet der Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Freizügigkeitsbescheinigung, Duldung) darüber, ob und welche Sozialleistungen Sie erhalten können:
Die Ansprüche auf Sozialleistungen sind für Ausländerinnen und Ausländer gegenüber den Ansprüchen von deutschen Staatsangehörigen zum Teil erheblich eingeschränkt. Was ein deutscher Staatsangehöriger beanspruchen kann, ist bei Ausländerinnen und Ausländern häufig nur eine Ermessensleistung, manchmal auch ganz ausgeschlossen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialämtern, Arbeitsämtern und anderen Sozialbehörden haben jedoch häufig zu wenig Kenntnis von den schwierigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Dies führt nicht selten dazu, dass Sozialleistungen nicht bewilligt werden, die dem Antragsteller eigentlich zustehen, oder dass Sozialleistungen zu Unrecht gekürzt werden.
Hinzu kommt, dass das deutsche Sozialrecht überlagert wird vom europäischen Recht und sehr vielen zwischenstaatlichen Sozialabkommen.
Wir stehen Ihnen mit anwaltlichem Rat oder Beistand in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
