Rechtsanwaltskanzlei
Reimann, Ostrop, Jentsch & Golze
Kanzlei für Aufenthaltsrecht
Gneisenaustr. 66
10961 Berlin
T: 030 252987-77
F: 030 252987-85
www.aufenthaltsrecht.net
kontakt@aufenthaltsrecht.net
Bürozeiten
Mo, Di, Do
15:00 - 18:00 Uhr
Anwaltskosten
Die anwaltliche Tätigkeit im Aufenthaltsrecht und im Asylrecht ist rechtlich schwierig und häufig sehr aufwändig. Oftmals geht es um die existenzielle Frage des weiteren Aufenthaltes in Deutschland. Guter anwaltlicher Rat ist daher nicht für ein paar Euro zu haben. Sie müssen daher zum Beispiel für die Vertretung gegen über der Ausländerbehörde in einem Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Anwaltskosten zwischen 300 € und 800 € rechnen, je nach Umfang und Schwierigkeit der Sache und auch der Bedeutung für Sie und unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensverhältnisse. Wir berechnen unsere Anwaltsgebühren im Normalfall nach der gesetzlichen Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unsere Rechnungen beruhen daher auf gesetzlicher Grundlage und sind nach vollziehbar.
Bei unserer Tätigkeit ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen keine Illusionen oder leeren Versprechungen zu machen, die viel Geld kosten können. Wir geben Ihnen nach genauer Prüfung des Falles eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen. Und wir sagen Ihnen auch zu Beginn unserer Tätigkeit genau, welche Anwaltskosten auf Sie zu kommen können.
Eine erste Beratung bieten wir in der Regel ab 50 € an. Im Rahmen dieser Beratung erfahren Sie auch, wie hoch die Kosten werden, wenn Sie uns beauftragen, Sie zu vertreten.
Für Menschen mit geringem oder ohne Einkommen gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht am Wohnort einen Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung zu beantragen. Wenn Sie uns einen Beratungshilfeschein mitbringen, müssen Sie bei uns nur die gesetzliche Schutzgebühr von 10 € bezahlen. Beim Amtsgericht müssen Sie Ihre Bedürftigkeit nachweisen (Bescheid vom Sozialamt oder JobCenter/Arbeitsagentur) und konkret angeben, zu welchem Thema Sie sich beraten oder vertreten lassen möchten.
In gerichtlichen Verfahren können wir für Sie staatliche Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie bedürftig sind. Auch über diese Möglichkeit beraten wir Sie gerne.
