Rechtsanwaltskanzlei
Reimann, Ostrop, Jentsch & Golze
Kanzlei für Aufenthaltsrecht
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Verteidigung von Ausländern
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Strafrecht ist die Verteidigung von ausländischen Staatsangehörigen. Die Verteidigung von Ausländern und Ausländerinnen im Strafverfahren erfordert besondere Kenntnisse im Ausländerrecht. Bereits im Strafverfahren sind die besonderen rechtlichen Auswirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung für den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu berücksichtigen. Jede Verurteilung kann zu einer Ausweisung führen beziehungsweise Probleme bei der Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bereiten.
Besondere Schwierigkeiten bestehen häufig bei dem Vorwurf, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz begangen zu haben. Erfahrungsgemäß haben bei dieser Spezialmaterie häufig Richter und Staatsanwälte wenig Rechtskenntnisse. Wir bringen hier unsere besonderen Fachkenntnisse auf diesen Rechtsgebieten ein.
Wir verteidigen Sie immer engagiert. Unser Ziel ist es, unberechtigte Vorwürfe zurückzuweisen und bei berechtigten Vorwürfen eine möglichst niedrige Strafe für Sie zu erreichen.
Wenn Sie in einem Strafverfahren beschuldigt werden oder bereits einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben und von uns verteidigt werden wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sind Sie bereits verurteilt, kann häufig in einem Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren das Strafmaß gemildert werden oder gar ein Freispruch erzielt werden. In einem solchen Fall ist schnelles Handeln geboten. Gegen ein Urteil kann immer nur innerhalb einer Woche nach Verkündung Berufung oder Revision eingelegt werden.
Wenn Sie kein oder nur wenig Deutsch sprechen, haben Sie ein Recht darauf, dass der Staat Ihnen einen Dolmetscher bezahlt. Dies gilt auch für die Gespräche mit Ihrem Verteidiger.
Wir beantragen für Sie die kostenlose Beiordnung eines Dolmetschers, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.
