Rechtsanwaltskanzlei
Ostrop, Jentsch & Camerer
Kanzlei für Aufenthaltsrecht
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Asylverfahren
Asyl oder Flüchtlingsschutz bedeutet, Schutz vor Verfolgung in Deutschland zu erhalten. Auch wenn in Deutschland der Flüchtlingsschutz stark eingeschränkt wurde, so besteht doch die Möglichkeit eine Asylberechtigung oder Flüchtlingsanerkennung zu erhalten. Meistens ist es notwendig, dies vor dem Verwaltungsgericht zu erstreiten. Eine Anerkennung schon im behördlichen Verfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erhalten ist angesichts der hohen Ablehnungsquoten inzwischen selten, aber nicht unmöglich.
Aufgrund der rigiden Praxis in Deutschland ist es ratsam, möglichst früh die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsbeistands zu erhalten. Auch wenn Sie einen Asylantrag bereits gestellt haben, kann es sehr wichtig sein, fachkompetente Unterstützung noch rechtzeitig einzuholen.
In allen Fragen rund um das Asylverfahren beraten und vertreten wir Sie gern.
