Asyl

Das deutsche Asylrecht hat sein Fundament im Grundgesetz (Art. 16a GG) und wird durch das Asylgesetz (AsylG) inhaltlich konkretisiert.
Jedoch spielen rechtlich höherrangige Regelungen der Europäischen Union auch hier eine wichtige Rolle. Daher ist im deutschen Asylrecht eine Betrachtung des Einzelfalls im europarechtlichen Kontext von elementarer Wichtigkeit.

Wir nehmen gerne für Sie eine umfassende Würdigung Ihrer asylrechtlichen Ansprüche vor und vertreten Sie ebenso interessengerecht im Asylverfahren. So bereiten wir Sie beispielsweise auf Ihre Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor, erheben Klage gegen einen abgelehnten Asylantrag oder stellen einen Folgeantrag.