Strafrecht

Wir vertreten Sie im gesamten Ermittlungsverfahren sowie bei der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.

Wenn Sie einen Strafbefehl, eine Vorladung zur Beschuldigten-vernehmung oder eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten oder beispielsweise Ihre Wohnung durchsucht werden soll, sollten Sie stets einen Anwalt kontaktieren. Wir können in jeder Lage des Strafverfahrens dafür Sorge tragen, dass Ihre Rechte als Beschuldigter von dem Gericht und den Strafverfolgungsbehörden beachtet und vor allem gewahrt werden.

Wir raten Ihnen, grundsätzlich keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungspersonen zu machen, ohne zuvor eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen zu haben. Denn das Tätigkeitsfeld des Strafrechts ist für den Einzelnen kaum überschaubar und eine zunächst vielleicht als unbedeutend eingeschätzte Aussage bei der Polizei in eigener oder auch in fremder Angelegenheit kann bereits folgenschwere Konsequenzen haben. Je schwerer der Vorwurf ist, der Ihnen gemacht wird, umso gefährlicher ist jedes Tun, auch wenn es Ihnen zunächst ungefährlich erscheint. Konsultieren Sie daher zunächst einen Strafverteidiger/eine Strafverteidigerin.

Wir vertreten nicht nur Menschen, denen der Vorwurf gemacht wird, eine Straftat begangen zu haben, sondern auch die Opfer einer Straftat im Rahmen einer Nebenklagevertretung.