Duldung

Sie haben von der Ausländerbehörde eine Art Ausweis erhalten, auf dem steht: DULDUNG?

Es bedeutet, dass Sie keine Erlaubnis zum Aufenthalt haben. Ihr Aufenthalt wird nur geduldet, damit zeigt die Behörde, dass Sie eigentlich die Pflicht haben, auszureisen; der Ausreise steht jedoch ein Hindernis entgegen. Daher setzt die Behörde zur Zeit die Pflicht zur Ausreise nicht durch.
Dies kann sich aber ändern, bitte erkundigen Sie sich, ob Sie ein Recht zum Aufenthalt erhalten können und prüfen Sie, ob hierfür alle notwendigen Anträge gestellt sind.
Die Duldung kann erlöschen, wenn es einen Vermerk dazu gibt, z.B.: „Erlischt mit Vorliegen eines gültigen Reisedokuments“. Sobald die Behörde dieses Reisedokument erhält, kann Sie durchsetzen, dass Sie ausreisen müssen.
Sie können mit der Duldung auch das Recht haben, zu arbeiten. Dann müssen Sie einen Antrag stellen, Ihr Recht kann auf der Duldung vermerkt werden. Für den Antrag benötigen Sie zwei Formulare.

Sie haben eine Aufenthaltsgestattung?

Das heißt, dass Ihr Antrag auf Asyl oder internationalen Schutz gestellt ist, aber noch nicht beschieden wurde. Solange das Verfahren andauert, bekommen Sie die Gestattung. Sie bedeutet, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist.
Es spielt keine Rolle, dass ein roter Strich auf dem Papier ist. Sie dürfen in Deutschland bleiben, bis eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde.
Wenn Sie bereits drei Monate in Deutschland sind, können Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Arbeit stellen. Hierfür müssen Sie einen Arbeitgeber schon gefunden haben und zwei Formulare ausfüllen.